In Deutschland hat man als Fotograf das Glück, das hier die sogenannte Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) gilt, welche es jeder Person erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss.
So dürfen in Deutschland Bilder veröffentlicht werden, die unter folgenden Voraussetzungen geschossen wurden:
- Der Fotograf stand zum Zeitpunkt der Aufnahme auf öffentlichen Grund (z.B. öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks die nicht unter das Hausrecht fallen)
- Bei Gebäuden wurde lediglich die Außenansicht abgelichtet
- Das Hauptmotiv ist bleibend, d.h. für den Zeitraum seiner Lebensdauer am jeweiligen Ort und nicht nur temporär wie z.B. die Reichstagsverhüllung durch Christo, die nur für einen gewissen Zeitraum im öffentlichen Raum zu sehen war oder auch die Lichtinstallationen der jährlich stattfindenden Illuminations-Festivals (»Festival of Lights«, »Luminale«), welche urheberrechtlich geschützt sind.
Panoramafreiheit bedeutet jedoch nicht, dass solche Bilder automatisch auch hinsichtlich sonstiger Verbote unbedenklich sind, die unabhängig vom Urheberrecht durchaus bestehen könnten, z.B. ein Fotografierverbot von militärischen Anlagen etc.
Auch in anderen Ländern sieht die Rechtslage oftmals ganz anders aus, so dass man als Fotograf beim Fotografieren und vor allem bei eventuellen Veröffentlichungen aufpassen sollte. Hier >> findest du eine Auflistung wie die Panoramafreiheit in anderen Ländern geregelt ist.
Das Problem ist, dass die Europäische Urheberrechtsrichtlinie ECD es den Mitgliedsstaaten nur erlaubt, eine Klausel zur Panoramafreiheit in ihrer Urheberrechtsgesetzgebung zu haben, diese aber nicht dazu verpflichtet.
Dies hat eine große Kontroverse ausgelöst. Einige Länder plädieren für eine universelle Panoramafreiheit. Andere sind dagegen, weil sie das Einkommen der Urheber schützen wollen.
In der Praxis bedeutet dies, dass wir einen weltweiten Flickenteppich bezüglich unterschiedlicher Regelungen zur Panoramafreiheit haben. Manche Länder haben ähnliche Regeln wie Deutschland, Andere erlauben nur das fotografieren zu nicht-kommerziellen Zwecken, wieder andere verbieten die Veröffentlichung von Aufnahmen, welche im öffentlichen Raum aufgenommen wurden komplett und einige Länder haben gar keine Regeln zur Panoramafreiheit.
Wenn du also vorhast deine Reisebilder zu veröffentlichen, sei es privat auf instagram oder sogar kommerziell, dann solltest du vorher genau überprüfen, welche Regeln im jeweiligen Land gelten um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.